(Villach, 25. Juni 2025) Die Modernisierung der Kärntner Bahninfrastruktur für mehr Qualität im Bahnverkehr schreitet voran. In den nächsten Wochen geht es beim Neubau der Lieserbrücke in die heiße Phase. Außerdem sind in den Sommermonaten einige Streckenabschnitte für eine Reihe von Instandhaltungsarbeiten vorgesehen. Es kommt daher teilweise zu Schienenersatzverkehr mit Bussen und Änderungen im Fahrplan.
Arbeiten an der neuen Lieserbrücke in Spittal a. d. Drau
Seit Jänner 2025 laufen die Arbeiten für den Neubau der Brücke auf Hochtouren. In den nächsten Wochen wird das alte Tragwerk der Brücke abgetragen und das auf einem Montagegerüst fertiggestellte neue Tragwerk auf seine neue Lage verschoben. Für die aufwändigen Arbeiten ist eine Sperre der Brücke im Zeitraum von 27.06. – 14.07.2025 notwendig. Der Schienenersatzverkehr auf der Tauernstrecke, der derzeit mit Direktbussen von Schwarzach nach Spittal unterwegs ist, wird in diesem Zeitraum bis nach Villach geführt. Die Verkehrsfreigabe der Brücke fällt mit dem Ende der Tauernsperre am 14. Juli 2025 zusammen.
Die Baustellen im Überblick:
- Bau Lieserbrücke: 27.06. - 14.07.2025 Schienenersatzverkehr (“SEV”) für Nah- und Fernverkehr
- Instandhaltungsarbeiten Klagenfurt – Weizelsdorf: 07.07. – 27.07.2025; SEV in verschiedenen Etappen
- Bau der Unterführung in Waidmannsdorf mit Nachtsperren am Wochenende: 18.07. – 21.07.2025 und 25.07. – 28.07.2025 jeweils von 20:00h bis 04:00h
- Instandhaltungsarbeiten zwischen Villach und Feldkirchen: 08.08. – 13.08.2025; tageweise Sperren mit SEV und Fahrplanabweichungen
- Bauarbeiten zur Untergrundsanierung auf der Strecke zwischen St. Stefan und St. Andrä im Lavanttal: 15.08. – 29.08.2025; SEV und Fahrplanabweichungen
- Instandhaltungsarbeiten und Neubau der Oberleitungen zwischen Feldkirchen und St. Veit: 17.08. – 30.08.2025; SEV und Zeitabweichung
Die Kundeninformation erfolgt durch Plakate an den Bahnhöfen, mittels Durchsagen bzw. im Internet unterwww.oebb.at, in der SCOTTY App oder telefonisch beim ÖBB-Kundenservice unter 05-1717. Fahrgäste werden gebeten, die geänderten Reisebedingungen zu berücksichtigen und sich vor Fahrtantritt über die geplante Reiseroute zu informieren.
Ticketverkauf und Fahrradbeförderung: Der Zustieg in den Schienenersatzverkehr in Stationen mit Fahrkartenautomaten oder Personenkasse ist nur mit gültiger Fahrkarte gestattet, der Fahrkartenverkauf im Schienenersatzverkehrsbus ist nur eingeschränkt möglich. In den Bussen ist keine Fahrradmitnahme möglich.