Geschlossene Schranken an der Verbindungsbahn wird es auch weiterhin geben.
(Wien, 11.07.2025) – Die geplante Attraktivierung der Verbindungsbahn zwischen Wien Hütteldorf und Wien Meidling bedeutet eine neue Schnellbahn-Qualität für Wien, denn sie ermöglicht nach Projektumsetzung einen 15-Minuten-Takt der S80 zwischen Wien Hütteldorf und Wien Aspern Nord. Im 13. Bezirk entstehen mit Wien Hietzinger Hauptstraße und Wien Stranzenbergbrücke zwei neue S80-Haltestellen, die bestehende Haltestelle Wien Speising wird umfassend modernisiert.
Nach dem positiven Bescheid aus dem Umweltverträglichkeits-Prüfungsverfahren 2022 ist für dieses Vorhaben nun seit mehr als 3 Jahren das Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Entgegen der juristischen Einschätzung und der Erwartungen aufgrund des Verlaufs der letzten Verhandlungstage Anfang Juni hat das Bundesverwaltungsgericht nicht rechtzeitig die für die planmäßige Umsetzung notwendige Entscheidung getroffen, die aufschiebende Wirkung der Beschwerden für den Vorhabensbestandteil Baulos Mitte aufzuheben. Dies hätte einen Start der geplanten Bauarbeiten im September 2025 vor dem Abschluss des Rechtsmittelverfahrens aufgrund des starken öffentlichen Interesses an dem Vorhaben ermöglicht. Aufgrund dessen muss die ÖBB-Infrastruktur AG alle für den Baustart im September 2025 getroffenen Vorbereitungen und ein Ausschreibungspaket von rund 30 Millionen EUR zurücknehmen.
Die Tatsache, dass der in ein komplexes System an aufeinander abgestimmten Ausbauvorhaben eingebettete Bauzeitplan damit nicht eingehalten werden kann, bringt natürlich sehr weitreichende Konsequenzen mit sich, die nicht nur die Verbindungsbahn betreffen – nicht zuletzt würde die Attraktivierung der Verbindungsbahn wichtige technische Voraussetzungen für andere Projekte schaffen, die nun fehlen.
Daher muss die ÖBB-Infrastruktur nun den Projektzeitplan in Abstimmung mit den anderen Projekten neu evaluieren. Wann und wie das Projekt umgesetzt wird, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Eine neue Bauzeitplanung kann erst nach Abschluss des Verfahrens vor dem BVwG geprüft werden. Der Verfahrensabschluss wird im Herbst 2025 erwartet – nach mehr als 3 Jahren Verfahrensdauer vor dem BVwG in einem insgesamt bereits 5 Jahre dauernden Projektgenehmigungsverfahren.
Aufgrund der vielfältigen Abhängigkeiten zu anderen Projekten ist eine bloße Verschiebung nicht möglich. Abhängig vom konkreten Zeitpunkt des Abschlusses des BVwG-Verfahrens steht im ungünstigsten Fall eine Verschiebung des Projekts um mehrere Jahre im Raum. Die Projektvorteile wie 15-Minuten-Takt der S80, neue Haltestellen im 13. Bezirk und die Ermöglichung des 2-Linien S-Bahn-Rings, auf die viele Wiener:innen schon lange warten, rücken damit möglicherweise in sehr weite Ferne.
Ungeachtet dessen müssen nun im Bereich der Verbindungsbahn unaufschiebbare Maßnahmen durchgeführt werden, die aufgrund der Verzögerungen der Genehmigungsverfahren nicht gemeinsam mit den im betreffenden Projekt geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können. Diese Maßnahmen sind zur Aufrechterhaltung des sicheren Bestandes und zur Gewährleistung der betrieblichen Abläufe unverzichtbar, beschränken sich aber auf Instandhaltungen und die Anpassung an die gehobenen technischen Standards. Dazu zählt vorrangig der genehmigungsfreie Einbau von Weichenverbindungen für den Gleiswechsel im Bereich zwischen Nothartgasse und Jagdschloßgasse, welche zur Aufrechterhaltung der Angebots- und Servicequalität während der weiteren Umsetzung des S-Bahn Wien Upgrades notwendig sind.
Darüber hinaus sind in den nächsten Jahren dringend anstehende Reinvestitionsmaßnahmen auf der Verbindungsbahn notwendig – beispielsweise sind die Brücken über den Wienfluss am Ende ihrer technischen Lebensdauer angelangt. Um die 100 Millionen EUR müssten im Falle einer längeren Verschiebung in die Strecke investiert werden, um den Betrieb der S80 in der derzeitigen Form aufrecht erhalten zu können. Im Lichte dieser zusätzlichen finanziellen Aufwände – die notwendigen Reinvestitionsmaßnahmen wären nicht für die Projektumsetzung der Attraktivierung der Verbindungsbahn nutzbar – ist aktuell auch zu prüfen, ob und wann das Projekt in einem verspäteten oder geänderten Ablauf finanzierbar sein würde.