Das Behördenverfahren zum Bahn-Großprojekt „Schleife Ebenfurth“ inklusive der weiteren Attraktivierung der Pottendorfer Linie geht in die nächste Runde. Die Modernisierungsarbeiten an der Pottendorfer Linie zwischen Wampersdorf und Ebenfurth starten im August 2025. Das Genehmigungsverfahren für die Schleife Richtung Burgenland wandert in die nächste Instanz.
(Eisenstadt, 4. Juli 2025) – Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), bei dem das Behördenverfahren zur weiteren Attraktivierung der Pottendorfer Linie inkl der Schleife Ebenfurth anhängig ist, hat Ende März 2024 bekanntgegeben, dass die Maßnahmen zur Streckenattraktivierung an der Pottendorfer Linie umgesetzt werden können. Die Bauarbeiten dafür beginnen im August 2025.
Die umfassende und dringend notwendige Streckenattraktivierung- und Sanierung zwischen Wampersdorf und Ebenfurth beinhaltet auch die Modernisierung bzw. Neuerrichtung der Bahnhöfe Pottendorf-Landegg und Ebenfurth sowie die Errichtung eines viergleisigen Kreuzungsbereichs für Züge am südlichen Ortsende von Pottendorf. Die Maßnahmen sind essenziell, damit die Umlegung des Fernverkehrs von der Südbahn auf die Pottendorfer Linie gewährleistet ist – dies deshalb, damit im Bahnhof Wien Meidling die Verkehre der West- und Südstrecke entflechtet werden können. Erst danach können weitere Projekte wie die S-Bahn Stammstrecke in Wien fertigstellt, der Ausbau des Hauptbahnhofs Wr. Neustadt weitergeführt und der viergleisige Ausbau Wien Meidling – Mödling gestartet werden. Alle diese Projekte sind terminlich und bahnbetrieblich voneinander abhängig.
Schleife Ebenfurth on hold
Für das Verfahren betreffend Schleife in Richtung Burgenland hat sich das Bundesverwaltungsgericht als unzuständig erklärt, da es die Zuständigkeit jener Behörden anzweifelt, die die Genehmigungsverfahren durchgeführt haben (Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Länder Niederösterreich und Burgenland). Die ÖBB-Infrastruktur AG und die involvierten Behörden teilen diese Rechtsansicht aufgrund der klaren Rechtslage nicht, die ÖBB wird die Entscheidung daher bei den Höchstgerichten (Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof) anfechten. Auch eine Anfechtung beim Verwaltungsgerichtshof (Amtsrevisionen) durch die Genehmigungsbehörden ist höchstwahrscheinlich.
Der Baubeginn für die Schleife Ebenfurth ist vom Ausgang der Entscheidungen der höheren Instanzen abhängig. Jedenfalls verzögert sich der geplante Baustart für die Schleife. Damit heißt es für unzählige Burgenländische und Ungarische Pendler:innen „weiter warten auf eine schnelle Anbindung an die Bundeshauptstadt“.
Weitreichende Konsequenzen
Zukünftige Fahrplankonzepte sind bei weiterer Verzögerung der Schleife Ebenfurth völlig neu zu evaluieren. Dies hat jedenfalls zur Folge, dass es auf absehbare Zeit zu keinen Verbesserungen des aktuellen Fahrplans auf der Pottendorfer Linie und der Raaberbahn kommt.